Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit.
28 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind für Sie an fünf Tagen in der Woche für Sie da.
Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, hat eine Absage bis Sonntag 12 Uhr zu erfolgen.
Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.
Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen.
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 €. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 % des Rezeptwertes.
Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Telefon:
03338 70 54 74
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Breitscheidstraße 46
16321 Bernau
... unsere Öffnungszeiten
Montag & Donnerstag 09:30 bis 18:30 Uhr
Dienstag & Mittwoch 07:30 bis 15:00 Uhr
Termine außerhalb unserer
Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung